zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet

 

Aufgrund des im Jänner 2019 in Davos stattfindenden Weltwirtschaftsforums, wird ein zeitweiliges Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.

Zeitraum:

18 JAN 2019, 0700 – 1600
21 JAN 2019, 0700 – 26 JAN 2019, 1600

Art der Beschränkung:

Ein-, Aus- und Durchflug für Zivilluftfahrzeuge einschließlich des Fallschirmsprung-, Hänge- und Paragleiterbetriebes sowie der Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrzeugen ist verboten.

Die Details können der Luftfahrthandbuch-Ergänzung AIP SUP 011/18 entnommen werden.

 

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