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PPL-A Ausbildung

Die Privatpilotenlizenz (PPL-A nach EASA Part-FCL)

Voraussetzungen

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Medizinisch flugtauglich

Theoretische Ausbildung

90 Unterrichtsstunden in Kursform aus den Bereichen:

  • Aerodynamik
  • Motorflugzeugkunde (Technik)
  • Meteorologie
  • Menschliches Leistungsvermögen / Medizin
  • Luftfahrtrecht
  • Flugnavigation / Satelliten Navigation
  • Flugplanung , Weight & Balance
  • Verhalten in besonderen Fällen

Praktischer Unterricht

Mindestens 45 Flugstunden. Davon ca. 12 - 15 Flugstunden Basic-Trainings einschliesslich erster Soloflug ohne Lehrer. Danach folgen Überlandnavigationsflüge auf benachbarte Flugplätze.

Nach etwa 30 Flugstunden erfolgt eine Alpeneinweisung. Im Anschluss findet die praktische und theoretische Privatpilotenprüfung statt.

Nach etwa 36 Flugstunden führt der Schüler selbständig, alleine an Bord des Luftfahrtzeuges, den sogenannten Dreiecksflug über 300 km mit zwei Landungen auf Fremdflugplätzen durch. Nun kann der Schüler seinen Privatpilotenschein bei der Austrocontrol GmbH in Wien beantragen und ausstellen lassen.

Prüfungen und Prüfungsablauf

Prüfungen finden am Flugplatz in Hohenems statt. Die theoretische Prüfung wird in sieben Fächern im Multiple Choice-Verfahren abgelegt und dauert etwa vier Stunden.

Die praktische Prüfung dauert etwa 1 Stunde und wird mit dem Prüfer gemeinsam an Bord des Luftfahrtzeuges abgelegt. Dabei werden diverse Übungen samt einem Kleinnavigationsflug geflogen.

Umfang der PPL-Grundberechtigung

Der PPL berechtigt zum Führen von einmotorigen Landflugzeugen mit einem maximalen Abfluggewicht bis 2.000 kg und Motorseglern unter Sichtflugbedingungen.

Der PPL ist die Grundberechtigung auf dem alle weiteren Lizenzen aufbauen:

  • Nachtsichtflug
  • Kunstflug
  • Mehrmotorige Flugzeuge
  • Instrumentenflug
  • Berufspilot (CPL)
  • Linienpilot (ATPL)

Verlängerung des PPL

Gültigkeitsdauer 5 Jahre abhängig vom Alter/Medical (Gesundheitszustand) des Inhabers (bis 30 Jahre alle 5 Jahre, 30-50 alle 2 Jahre, ab 50 alle 12 Monate). Mindestvoraussetzung sind 25 Flugstunden in zwei Jahren, davon 12,5 Stunden und 10 Landungen im letzten Jahr.

Erleichterungen

Bewerbern, die einen Segelfliegerschein oder einen Hubschrauberpilotenschein besitzen, können bis zu 10 Flugstunden angerechnet werden. Gleiches gilt für Inhaber der deutschen Sportpilotenlizenz mit entsprechender Flugerfahrung auf dreiachsgesteuerten UL-Flugzeugen.

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